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Erbschaft- und Schenkungsteuer

Sie benötigen Hilfe bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer?

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellen eine Belastung der Nachfolge dar. Je höher die Steuer ausfällt, desto größer ist das Risiko, dass die Erben das Unternehmen nicht fortführen können oder Vermögen – zum Beispiel Immobilien – veräußert werden muss. In jeder Phase gibt es jedoch Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Gerne stehen wir Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite.

Wir unterstützen Sie gerne

  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  • Erstellung von Schenkungsteuererklärungen
  • Bewertung von Betriebsvermögen und Immobilien
  • Beratung bei der Testamentsgestaltung und bei Erb­verträgen
  • Maßnahmen zur Steuervermeidung im Erbfall (Ausschlagung, Pflichtteilsgeltendmachung o. Ä.)
  • Überprüfung Ihres Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuerbescheides
  • Führen der Rechtsbehelfsverfahren (z.B. Einspruch) gegen einen unrichtigen Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuerbescheid

Sollten Sie etwas vermissen, fragen Sie uns.

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Sie möchten mehr erfahren?

Dann nutzen Sie unsere weiteren Informationen. Hier haben wir für Sie wichtige Themen rund um die Erbschaft- und Schenkungsteuer zusammengestellt.

  • Schenkungsteuer

    Die Schenkungsteuer ist der Erbschaftsteuer sehr ähnlich, bezieht sich aber auf Schenkungen zu Lebzeiten.

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  • Vermögensübertragung auf Kinder

    Mit Vermögensübertragungen auf Kinder bzw. einer Verteilung des Vermögens im Familienbund lassen sich Steuern sparen.

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